Hans-Peter Raddatz
Orientalist, Volkswirt, Systemtheoretiker.
"Der Dialog mit dem Islam wird umso mehr zur Hilfseinrichtung
für den Islam, je unbeirrter der Dialog darin fortfährt, den Kampfcharakter
dieser Religion durch die Fiktion von Toleranz und Friedfertigkeit zu
verschleiern."
Texte über
Ahmadiyya
"Hurra,
wir bekommen eine Moschee und wollen gar keine!"
interreligiöser "Dialog"
"Die gesellschaftlich Verantwortlichen fordern die ständige
Verinnerlichung von Toleranz, ohne allerdings gleichzeitig mitzuteilen,
aufgrund welchen konkreten Interesses die aufnehmende Bevölkerung
die islamische Zuwanderung fördern sollte. Es fehlt die Information, womit
ein solches Interesse zu begründen wäre und auf welcher Art von Identität
die neue Toleranz aufzubauen hätte."
aus: Hans-Peter Raddatz: "Von
Gott zu Allah?", S. 19
"Europa ist dabei, sich völlig mißbrauchen
zu lassen im Namen der Toleranz und des Dialoges. Man erlebt eine langsame
Infiltrierung der Strukturen ... Ich bin ebenso für eine Öffnung zum
Fremden wie ich die Integration von Strömungen zurückweise, die die
Demokratie ins Wanken bringen und universelle Werte in Frage stellen, um ein
regressives und obskurantistisches Weltbild durchzusetzen, das vierzehn Jahrhunderte
hinter der Zeit ist".
Henri Boulad, in Ägypten
geborener und aufgewachsener Jesuitenpater in einem Gespräch mit der Schweizer
Zeitung Le Courrier (3.11.96). Der langjährige Leiter von "Caritas
Ägypten" zeigte in dem Gespräch auf, wie sehr die Christen in
der arabischen Welt diskriminiert werden und wie der Islam aus Angst vor dem
Christentum diesem alle Rechte verweigert, die er für sich in den christlichen
Ländern "selbstverständlich" in Anspruch nimmt.
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Faktenabwehr und Denkverzicht sind die "ultimativen Waffen der
Ignoranz" gegen die Durchsetzungsmacht von Wahrheit und Vernunft.
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Die Frauen-Emanzipation ist das existentielle Bedrohungspotential
schlechthin für den Islam.
s.a. Der Islam, die Frau und der Teufel
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GG Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
...
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.
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Bibel
| Grundgesetz
| Koran
------------------
Laxe Begrifflichkeit und doppelte Standards sind das geistige
Gift, das die Auseinandersetzung mit dem Islam z.Zt. noch in Deutschland zur
Farce macht. Für einen zukunftsoffenen Dialog müssen Nachdenklichkeit
wie Einsicht auf beiden Seiten wachsen. Toleranz kann keine Einbahnstrasse
sein.
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Der Islam, die Frau und der Teufel
Anmerkungen zu einem westlichen Mißverständnis
Ein schwieriges Thema für die westliche Fremdorientierung
ist die problematische Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft.
Diese Schwierigkeit wird noch verstärkt durch die Weigerung,
den islamischen Traditionalismus als integralen Aspekt der Religion
des Islam zu sehen. Der Traditionalismus bzw. "Fundamentalismus" befindet
sich - unterstützt durch enorme Finanzmittel - als wachsender
Faktor auf einem offenbar unaufhaltsamen Vormarsch in der gesamten
islamischen Welt, wobei der westliche "Dialog" dieses Geschehen als
vom "eigentlichen" Islam losgelöstes Phänomen interpretiert.
Daß die Stellung der Frau dabei vom Islam selbst
als Gradmesser traditionalistischer Unterdrückung zu betrachten
ist (Goodwin, Himmel der Frauen, S. 35), wird in einer derartigen
Wahrnehmung nicht zu hinreichender Geltung gelangen. So formierten
sich in Europa und insbesondere in Deutschland fragwürdige Konstellationen,
in denen die einschlägigen Verfassungsrechte auf Menschenwürde,
die freie Wahl des Berufs, Wohnorts, Ehestands etc., von der muslimischen
Frau auf deutschem Boden nicht bzw. nicht uneingeschränkt in
Anspruch genommen werden können und sie mehrheitlich weiterhin
den gleichen Repressionsmechanismen wie in ihrem jeweiligen Heimatland
unterliegt. Hier wirkt der interkulturelle Kampf gegen den "Menschenrechtsfundamentalismus",
dem keinesfalls gestattet werden kann, in das gesellschaftliche Geschehen
der islamischen Minderheiten "kulturverändernd" einzugreifen,
ganz zu schweigen von den islamischen Stammländern, deren Souveränität
über die Frauenfrage unangetastet bleiben muß.
Unschwer erkennbar handelt es sich hier einmal mehr
um die Frage der historisch gewachsenen, islamischen Macht, welche
die Frau auf die Funktion weitgehend uneingeschränkter,
biologischer Reproduktion reduziert und mit einem strukturellen
Analphabetismus verknüpft. Aus dieser Verbindung beziehen der
Traditionalismus und seine expansiven Kräfte das unverzichtbare
Instrument ihrer Unterdrückungsstrategie.
Was ist nun die "traditionelle" Position der Frau im
Islam? Wenngleich unsere Themenstellung hier nicht erlaubt, ausführlich
auf die breitgefächerte Literatur über dieses fundamentale
Thema einzugehen, sollten wir allerdings in angemessener Einschränkung
einige Schlaglichter auf diejenigen Aspekte werfen, die für die
Machtausübung des Islam unter individueller und kollektiver Instrumentalisierung
der Frau wesentlich sind.
Schon ihre grundsätzliche, koranische Einordnung
muß angesichts ihrer vorislamisch-beduinischen Position überraschen,
die der Frau einen mehrheitlich mutterrechtlichen Vorrang mit zahlreichen,
z.T. hymnischen Lobpreisungen in der altarabischen Poesie einräumte
(Spuler, Kultur des Islam, 10), sich mit Beginn des Islam indes schlagartig
änderte:
"Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen
dessen, was Allah den einen vor den andern gegeben hat, und weil sie
von ihrem Geld (für die Weiber) auslegen. Die rechtschaffenen
Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten),
wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber. für deren Widerspenstigkeit
ihr fürchtet, warnet sie, verbannet sie in ihre Schlafgemächer
und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider
sie; siehe Allah ist hoch und groß" (Koran, Sure 4/ Vers 34)
.
Das herabwürdigende Gehorsamsdiktat des Verkünders
läßt sich als weitere, für den Islam so kennzeichnende
Konservierung zeitgenössischer Einflüsse durch die jüdisch-christlichen
Gemeinschaften auf der Halbinsel herleiten. Insbesondere die spezifischen
Vorstellungen von einer Urschuld der Frau in Verbindung mit einer
ihr generell unterstellten Unreinheit haben dem Islam eine zuweilen
pathologisch wirkende Frauenfeindlichkeit implantiert, die entgegen
anderslautenden Koranaussagen in der Prophetentradition das Paradies
zu einer Domäne des Mannes werden ließ und die biologischen
Besonderheiten der Frau zu Strafen Allahs ummünzte (Walther,
Die Frau im Islam, 100ff.). Spurenelemente dieser Denkweise haben
sich bekanntlich auch - entgegen dem Geist des Evangeliums - bis in
die Gegenwartsformen der christlichen Kirchen erhalten können.
Die Stellung der westlichen Frau konnte natürlich
dennoch aus der Dynamik des liberalen Fortschritts ganz entscheidende
Vorteile ziehen und ihre Benachteiligung gegenüber dem
Mann deutlich kompensieren, wenngleich keinesfalls völlig ausgleichen.
Die Rückorientierung des Islam auf das Modell von Medina und
seine Konservierung des als für alle Zeit verbindlich verkündeten
Gottesgesetzes haben dagegen die muslimische Frau in eine Form anscheinend
unveränderbarer, ewiger Unterdrückung gepreßt.
Auch und gerade wenn zahlreiche Musliminnen, allen
voran westliche Konvertitinnen, ihren Status als durchaus gleichberechtigt
bezeichnen und zum Beweis gegenüber uninformierten Andersgläubigen
jedoch ihren Propheten und nicht die tägliche Gegenwart anführen,
so verdeutlicht dies umso mehr die Ambivalenz der real in der islamischen
Praxis gehandhabten Frauenrolle: die immer wieder aufscheinenden Diskrepanzen
zwischen Koran einerseits sowie hadith, Geschichte und Wirklichkeit
andererseits.
Während sich im Koran auch einige Stellen finden
lassen, aus denen eine wohlwollende, zu liebevoller und pfleglicher
Behandlung der Frau aufrufende Haltung des Verkünders hervorgeht,
entwickelte sich ihre Rechtsposition und faktische Rolle in der Gesellschaft
zu einer umfassenden Form multipler Unterprivilegierung. Ihr Verstand
und ihr Glaube sind so unvollkommen, daß sie weder der Heilsformel,
noch der Teilnahme am Freitagsgebet und der Gemeinschaft der Gläubigen
teilhaftig werden kann.
Gegenüber dieser grundlegenden Herabwürdigung
nehmen sich die diskriminierenden Bestimmungen des positiven Rechts
schon fast wie Vorrechte aus: die Halbwertigkeit ihrer Zeugenaussage
und Erbfähigkeit, die Ausschaltung jedes Mitspracherechts bei
der Verheiratung, die einseitigen Regelungen hinsichtlich Scheidung,
d.h. Verstoßung (talaq), das Verbot der Heirat eines "Schriftbesitzers",
die preisliche Prämiierung der jungfräulichen gegenüber
der deflorierten Frau und nicht zuletzt die unabdingbare Ausnahmslosigkeit
sexueller Verfügungsgewalt des Mannes über die Frau (ebd.,
101f.).
Einmal verheiratet, ist die Muslimin in der konservativen
Familie auschließlich auf das Haus beschränkt, das sie,
vorausgesetzt, der Mann spricht keine Scheidung aus, bis zu ihrem
Tode nicht mehr verlassen wird. Sie stellt Bestandteil des Besitzes
ihres Mannes dar, der sie über die Morgengabe (mahr) erworben
hat. Die Eheschließung kann bekanntlich bis zu viermal ausgeführt
werden, solange die finanzielle Lage des Mannes die nachhaltige Versorgung
seiner Frauen und potentiellen Kinder gewährleistet, die in Knabengestalt
natürlich einen ungleich höheren Stellenwert erlangen. Die
Frau hat keinerlei Mitsprache- geschweige denn Einspruchsrecht gegen
Mitfrauen und Mätressen, sie kann nur in Ausnahmefällen
und nur in Begleitung des Mannes oder männlicher Verwandter reisen
bzw. die Pilgerfahrt vollziehen.
Die Mehrehe war und ist Dauerthema der islamischen
Gesellschaften, da sie sich historisch aus kriegsbedingtem Männermangel
herleitet und seit langem - ähnlich wie die Sklaverei und das
Konkubinat obsolet geworden - nach dem Willen der Reformer der Abschaffung
anheimfallen soll. Diesem Vorhaben ist indes angesichts der tiefverwurzelten,
konservativen Frauenverachtung sowie der finanziellen Bedeutung heiratsfähiger
Töchter für die hergebenden Familien bis auf weiteres wenig
Aussicht auf Erfolg zu bescheinigen. Darüber hinaus läßt
die aus der Einehe resultierende Teilemanzipation einen unerwünschten
Anschub der Frauenbildung und -berufstätigkeit erwarten, der
nicht
nur dem Trend zur islamischen Radikalisierung, sondern auch der strukturell
hohen Arbeitslosigkeit entgegensteht.
So wird es zunächst bei der überkommenen,
für die islamische Frau völlig perspektivlosen Lage bleiben,
die sie neben ihren biologischen Funktionen als Quelle der Nachkommenschaft
und allzeit verfügbares Sexualobjekt zur preiswerten Haushaltskraft
degradiert, und dabei durch physische und psychische Überlastung
sowie Ernährungs- und Sonnenmangel einem unverhältnismäßig
hohen Sterblichkeitsrisiko ausliefert.
Innerhalb dieses Rahmens gestaltet sich die Situation
der Frau in den islamischen Ländern in diversen Abstufungen gesellschaftlicher
Diskriminierung. Während in Tunesien - am Westrand des Islamgürtels
- die Mehrehe offiziell verboten ist und damit eine Gleichbehandlung
der Frau zumindest auf dem Papier gewährleistet scheint, befindet
sie sich am Ostrand - in Afghanistan, Pakistan und Indien - im Status
nahezu vollständiger Rechtlosigkeit.
In einer solchen Situation - wie z.B. in Pakistan –
stehen Frauen jederzeit jedem zur beliebigen Vergewaltigung zur Verfügung,
ohne daß der Täter ernsthaft zur Verantwortung gezogen
wird. Frauen, die Anzeige erstatten, werden in der Regel der Unzucht
(zina') angeklagt. Israr Ahmad, Chefideologe Pakistans zur Zeit des
später durch Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Präsidenten
Zia' al-Haqq, verkündete im Fernsehen, daß niemand wegen
Vergewaltigung verurteilt werden könne, solange noch Frauen in
der pakistanischen Gesellschaft sichtbar seien. In einem unter dem
im Westen als "gemäßigt" geltenden Präsidenten Rafsandjani
erstellten Geheimdienstbericht wurden im Jahre 1992 allen Ernstes
die iranischen Frauen - und damit etwa 50% der Bevölkerung -
zusammen mit der Korruption als oberstes Sicherheitsrisiko des Iran
eingestuft (Goodwin, 76, 159).
Vor diesem Hintergrund wirkt die alte Diskussion um
die Interpretation des Kopftuchs in Europa und seine Zulassung
im öffentlichen Dienst eher verfehlt und erweist sich allenfalls
als geeignet, die europäische Öffentlichkeit von der eigentlichen
Brisanz der Frauenfrage in den Ländern des Islam abzulenken.
Abgesehen davon, daß der Koran ohnehin keinen konkreten Anhalt
für eine Verschleierung des Kopfes, geschweige denn des Gesichts
liefert, bildet diese mediokre Debatte, in der natürlich auch
laufend vom "Dialog mit dem Islam" die Rede ist, nichts weniger als
die zynischst mögliche Form, die eigentliche Situation im wahrsten
Wortsinne zu "verschleiern". Wie im Falle der laufend verschwiegenen
Gewalt gegen die Intellektuellen ist auch und ganz besonders die unkritische
Behandlung des Frauenthemas geeignet, im Namen von Freiheit und Toleranz
der Gewalt des Islam gegen die Frauen weiterhin tatkräftigen
Vorschub zu leisten.
Da die Kopftuchfrage ein wichtiges Anliegen
des traditionalistischen Islam zu sein scheint und im Westen äußerst
kontrovers diskutiert wird, empfiehlt es sich, sie in den näheren
Blick zu nehmen. Ihr Entstehen wird der unmittelbaren Situation des
Verkünders zugeschrieben, dessen Frauen von Besuchern unverschämt
angestarrt und bei der Verrichtung der Notdurft außerhalb
des Hauses von Ungläubigen belästigt wurden:
"Ihr Gläubigen! Betretet nicht die Häuser
des Propheten, ohne daß man euch ... Erlaubnis erteilt, einzutreten
... Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten um irgendetwas bittet,
das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese
Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein (33/53). - Prophet! Sag deinen
Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie
sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über
den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet,
daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt
werden" (33/59).
Zunächst ging es also darum, die Frau in ihrer
unmittelbaren Eigenschaft als integre Person im privaten und öffentlichen
Bereich vor den in der Zeit des Verkünders offensichtlich üblichen
Übergriffen zu schützen. Dieser eher noch passive Schutz
wurde bald in eine aktive Einschränkung des autonomen Handlungsbereichs
ausgeweitet, die die Frau gesellschaftlich unsichtbar machen sollte:
"Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt
jemanden anzustarren) ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf
achten, daß ihre Scham bedeckt ist ... und ihren Schal sich
über den Schlitz (des Kleides) ziehen (24/31) - ... Und bleibt
in eurem Haus .. putzt euch nicht heraus, wie man das früher
im Heidentum zu tun pflegte" (33/33).
Da die Verhüllung sich auch in unmittelbaren Bezug
zum Glauben setzte, wurde sie nicht nur zum Instrument gesellschaftlicher
Isolation, sondern auch zum Symbol gegen Untreue und Lasterhaftigheit
im besonderen sowie die anderen Kulturen und Religionen im allgemeinen
(Heller, Schleier, 112f.). Mit ihrer äußerlich abgrenzenden
Funktion war zudem nicht nur eine neue Dynamik der Denunziation und
allgegenwärtigen Kontrolle begünstigt, sondern vor allem
auch die Installation des Patriarchats als dominanten Ordnungsfaktors,
wie sie in der zitierten, koranischen Überlegenheitsklausel zum
Ausdruck kommt.
In Verbindung mit den Vorstufen des passiven Schutzes
und der Ausgrenzung autonomen Handelns installiert die einschlägige
Sure die uneingeschränkte Herrschaft des Mannes über die
Frau. In der hier erreichten Dominanz steckt allerdings auch eine
unverkennbare Ambivalenz zwischen moralischem Anspruch und menschlicher
Wirklichkeit, die in der Form äußeren Drucks durch Einsperren
und Überwachen der Frau eine tiefe innere, dem islamischen System
immanente Fehlschaltung offenbart. Denn unter dem Druck seiner
„normativen" Gegenwart schwenkte sogar Muhammad, dessen Frauenbild
lange Zeit grundsätzlich eher von Kooperation geprägt gewesen
war, auf eine konsequente Linie der Konfrontation ein:
"Wenn ich meinen Auftrag als Prophet erfüllt habe,
wird es in dieser Welt keine Versuchung mehr geben, die für Männer
verhängnisvoller sein kann als Frauen"
(ebd., 83f.).
Dieser Meinungswandel verdankte sich in der Hauptsache
dem Einfluß zweier Genossen, die ihm später auch als "rechtgeleitete
Kalifen" nachfolgten, nämlich 'Ali Ibn Abi Talib und 'Umar Ibn
al-Khattab, der das Recht des Mannes zur Züchtigung der Frau
gefordert hatte. Beide prägten das sich im Frühislam rasch
durchsetzende Weltbild, dem zufolge die Frau als Ganzes wie ein Übel
zu betrachten war, dessen schlimmster Aspekt in seiner unausweichlichen
Notwendigkeit bestand:
Ali: "Wenn sie (die Frauen) sich selbst überlassen
sind, so kennen sie keine Religion. Sie sind ohne Tugend und ohne
Erbarmen, wenn es um ihre fleischlichen Begierden geht. - Sie beklagen
sich unterdrückt zu sein, obwohl sie es sind, die unterdrücken
... Erflehen wir Gottes Hilfe, um siegreich aus ihren teuflischen
Verführungskünsten hervorzugehen ..." 'Umar: "Die Rede der
Verschleierten ist ebenso wie sie selbst etwas, das man schamhaft
verhüllen muß: Wie es sich nicht schickt, sie der Öffentlichkeit
zu zeigen, ebenso schickt es sich nicht, ihre Rede auszuplaudern"
(ebd., 81).
Mithin steht dem Muslim in Gestalt der Frau ein Wesen
gegenüber, das - im Besitze kaum zitierfähigen Geistes
- ein von Begierden getriebenes Symbol teuflischer Versuchung darstellt
und daher unter permanenter Gehorsamskontrolle durch den Mann zu halten
ist. Dies umso mehr, als koranisch gesehen der eheliche Geschlechtsakt
als gottgefälliges Werk gilt, das möglichst oft und effizient
zu vollziehen ist, da die unbefriedigte Frau potentiell den Teufel
aktiviert und die islamische Ordnung stört (ebd., 40f.). Die
Ehe, von den Rahmenbedingungen der Polygamie und Verstoßung
bestimmt, reduziert die Frau mithin auf den Status einer austauschbaren
Ware mit sexueller Funktion.
In einer Interaktion, in der die Frau als Sexualobjekt
und potentielle Botschafterin des Teufels und der Mann als
ihr Kontrolleur und omnipotenter Herrscher den ehelichen Akt im Sinne
einer Glaubensübung und ordnungsschaffenden Beitrags zur islamischen
Gemeinschaft zu verstehen hat, bilden sich zwei Ebenen fundamentalen
Mißverhältnisses. Zum einen erschweren moralische Unreinheit
der Frau und moralische Reinheit des Mannes in Verbindung mit einer
vollständigen Rechtsunsicherheit ein stabiles Emotionsgefüge
im Sinne von Zuneigung und Liebe zwischen den "Partnern". Zum anderen
erfordert die zusätzliche Besetzung der weiblichen Unreinheit
durch das metaphysische Böse in Gestalt von teuflischer Begierde
und Verführung ein umfassendes System der körperlich-religiösen
Reinigung. Dieses System ist insgesamt darauf ausgerichtet, dem Mann
den Reifeprozeß zum Eingeständnis zu ersparen, Ursprung
der gleichen "Begierde" zu sein, die er der Frau unterstellt. Die
marokkanische Soziologin Fatima Mernissi faßt diesen Sachverhalt
zusammen:
" Der Geschlechtsakt, der als unrein gilt, wird von
Riten und Beschwörungen begleitet, die eine gefühlsmäßige
Distanz schaffen und die geschlechtliche Befriedigung auf seine elementarsten
Funktionen reduziert: Orgasmus und Fortpflanzung. Die Botschaft des
Islam, so schön sie auch sein mag, geht davon aus, daß
die Menschheit nur aus Männern besteht. Die Frauen stehen außerhalb
der Menschheit und sind sogar eine Bedrohung für sie ... Wenn
es stimmt, daß Promiskuität und Permissivität die
Barbarei kennzeichnen, dann ist nur die weibliche Sexualität
durch den Islam zivilisiert worden; denn die männliche ist promiskuitiv
(durch die Existenz der Polygamie) und permissiv (durch die Existenz
der Verstoßung)" (ebd., 45, 49).
Das Ausmaß weiblicher Unreinheit läßt
sich an der Bestimmung ablesen, der zufolge der Muslim sich nach dem
Verkehr mit einer Frau zu reinigen hat, nicht jedoch nach einem solchen
mit Tieren, Leichen oder Kindern, wobei das Hauptkriterium die Erregung
ist, die beim Sexualobjekt hervorgerufen wird (ebd., 103). Abgesehen
von den kulturhistorisch interessanten Sexualalternativen, die sich
in Sodomie, Nekrophilie und Pädophilie ausdrücken, steht
im Zentrum der islamischen Reinlich-keitsregeln die Sexualität
als potentieller Störfaktor des Sakralen. Im Rahmen des ehelichen
Aktes bei der Frau ausgelöste Begierden beinhalten notwendigerweise
die virtuelle Anwesenheit des Teufels oder böser Geister (djinn),
deren reale Wirkung der Mann durch beschwörende Glaubensformeln
zu bannen hat. Nur die peinliche Beachtung der Verbindung aus strenger
Gehorsamskontrolle und sexueller Reinheit kann das islamgerechte Verhalten
der Frau, ein gottgerechtes Eheleben und den Zugang zur täglichen
Glaubens-ausübung sichern.
Hier schließt sich nicht nur der Kreis zum Gehorsamssymbol
des Kopftuchs, sondern es wird ebenso die fundamentale Bedeutung erkennbar,
die eine konsequente Unterdrückung der Frau für das Glaubens-
und Menschenverständnis des Islam hat. Menschsein im islamischen
Sinne ist in allererster Linie männliches Sein. Weibliches Sein
bedeutet latente Bedrohung männlichen Seins und damit des Islam
an sich. Jeder Versuch zur Emanzipation kann daher nur als Tendenz
von latenter zu akuter Bedrohung der traditionellen Existenzform des
Islam interpretiert werden, die somit das Geistpotential der Frau
systematisch ausgrenzen muß. Diese grundsätzliche Abwertung
wirkt bis in unsere Zeit – auch und gerade in Europa – fort, indem
ein andalusischer Imam kürzlich in einem vielbeachteten Buch
darlegte, wie der gläubige Muslim seine Frau so effizient schlagen
kann, daß keine Spuren hinterlassen werden – bekanntermaßen
unverzichtbarer Teil der Grundausbildung von Folterknechten in totalitären
Systemen.
Gerade weil diese Frage von existentieller Bedeutung
für den traditionellen Islam ist, bemüht sich der westliche
Dialog durchgängig, die Lücke zwischen koranischem
Anspruch und der Wirklichkeit des islamischen Lebens zu übersehen,
und eine weitgehende Gleichstellung der Frau in Ehe und Gesellschaft
zu behaupten. Die katholische Kirche hat hier eine Führungsrolle
übernommen, indem es nach Kardinal Arinze, zuständig für
den interreligiösen Dialog im Vatikan, kaum Unterschiede zwischen
islamischer und christlicher Ethik im Bereich Ehe und Familie gibt.
Daß ihre grundsätzliche Herabstufung in
eine Sphäre minderer, eher biologisch verstandener Qualität
eine dem Islam originär eingewurzelte und dort unverändert
konservierte Daseinsform darstellt, konnte schon vor 800 Jahren kein
Geringerer als der große Averroes bestätigen, der zu diesem
Thema kritisch feststellte:
"In diesen unseren Staaten kennt man die Fähigkeiten
der Frauen nicht, weil man sie hier nur für die Fortpflanzung
einsetzt. Das macht ihre (anderen möglichen) Aktivitäten
zunichte. Weil Frauen für keine der menschlichen Tätigkeiten
für fähig gehalten werden, geschieht es oft, daß sie
Pflanzen gleichen. Daß sie in diesen Staaten eine Last für
die Männer sind, ist einer Gründe für die Armut dieser
Staaten" (Heller, Schleier, 82).
(c) Hans-Peter Raddatz
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