Dr. Hiltrud Schröter, Vortrag bei Anhörung zum Thema:
Errichtung einer Ahmadiyya-Moschee in Herrenhausen-Stöcken, Hannover,
Rathaus, 18.06.2003
[ein EINBLICK in das Wesen der totalitären brain-washing-Sekte]
Ahmadiyya
Religionsgemeinschaft auf der Basis unseres Grundgesetzes oder islamistische
Politreligion?
1. Entstehung und Lehre
2. Mitgliedschaft und Finanzierung
3. Politisches Ziel | Deutschland
4. Organisation
5. Expansionsstrategien, genannt "Tabligh"
Deutschland: 100-Moscheen-Projekt
Tabligh in der „Region Schleswig-Mecklenburg"
Tabligh in öffentlichen Schulen
| Eltern & Lehrer ahnungslos
Tabligh im Internet
Tabligh über die Aneignung der Website
einer christlichen Gemeinde
Tabligh in deutschen Medien
Tabligh im Ausland
Geschlechterordnung - "Dschihad
gegen Schleierlosigkeit"
Verbreitung antijüdischer Texte
Schlussfolgerung
Ein persönlicher Schluss - Klageabweisung
1. Entstehung und Lehre
Die Ahmadiyya ist eine 1889 in Qadian im indischen Punjab von Mirza
Ghulam Ahmad gegründete millenarische Bewegung. Ihr Gründer
beansprucht Messias, Mahdi, Prophet, die geistige Wiedergeburt Jesu,
Mohammeds, Vishnus, Krishnas, Buddhas und der Reformer am Anfang der
1000-jährigen Endzeit zu sein, den wahren Islam zu vertreten und
ihn durch seine Bewegung innerhalb von 300 Jahren zum Sieg über
alle anderen Religionen und islamischen Konfessionen zu führen.
Für die ihm nachfolgenden Führer richtete er das Kalifat ein,
das sich in der Macht einer Oberhaupt-Dynastie befindet, der Mirza-Ahmad-Dynastie,
aus der, wie man am Namen erkennen kann, auch der Gründer der Ahmadiyya
stammt. Die Kalifen haben den Titel Khalifatul Masih, d. h. Nachfolger
des Messias. Mit Messias ist Mirza Ghulam Ahmad gemeint ist. Das Endziel
der Ahmadiyya ist der weltweite Sieg ihres Islam, der Scharia und des
Ahmadiyya-Kalifats, das bis zum Ende der 1000-jährigen Endzeit
bestehen soll.
In ihrer Dogmatik weicht die Ahmadiyya
vom Islam vor allem in ihrer Prophetenlehre (danach ist Mohammed nicht
der letzte Prophet) mit Kalifatanspruch und in ihrer Jesus-Lehre ab.
Daher kann man sie als häretische Abspaltung vom Islam oder als
islamische Sekte bezeichnen. Sie verbreitet ein Feindbild Christentum
und antijüdische Stereotypen, wie ich weiter unten zeigen werde.
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2. Mitgliedschaft und Finanzierung
Nach eigenen Angaben, die allerdings sehr unterschiedlich sind,
hat die Ahmadiyya in Deutschland 60.000 Mitglieder und weltweit über
200 Millionen.
Mitglied wird man durch Geburt oder durch ein Gelöbnis,
genannt Bai´at. Wer in die Ahmadiyya eintritt, gelobt mündlich
und schriftlich lebenslangen Gehorsam gegenüber dem Gründer
der Bewegung, dem Kalifen und dem Kalifat. Die Ahmadiyya selbst erklärt
die Bedeutung des Wortes Bai´at folgendermaßen: „Ein Gelübde
der Treue und des Gehorsams eines Jüngers an seinen geistlichen
Lehrer. Wörtlich: Akt der Selbstverpfändung." Außerdem
verpflichtet man sich schriftlich zur Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrags,
der mindestens 1/16 des Nettoeinkommens beträgt, und weiterer „Pflicht-Chandas"
(„Pflichtspenden").
Auch Asylbewerber müssen von ihrer Sozialhilfe zahlen.
Das ist ein Zugriff auf Staatsgelder unter Ausnutzung der Hilfsbedürftigkeit
dieser Menschen, die sich von der Ahmadiyya Hilfe beim Asylverfahren
erhoffen. Hinzu kommen Verpflichtungen durch Testament und Erbschaft.
Das Abkassieren der Gefolgschaft trägt zur außergewöhnlichen
Finanzkraft der Führungselite bei und könnte eine neue Form
der Latifundienlogik sein, die ich in meiner Ahmadiyya-Studie
rekonstruiert habe.
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3. Politisches Ziel (Führungsebene)
Der 4. Kalif Mirza Tahir Ahmad erklärte das Ziel der
Ahmadiyya in seiner Rede zur Jahreswende 2000/2001 so: „Es wird nur
eine Religion in der Welt geben und nur einen Führer. (...) Dann
geschieht es, dass die göttliche Vorsehung entscheidet, dass sie
(die Reformer = Ahmadiyya, Sch.) bereit sind, weltliche Macht zu übernehmen."
In seiner Rede mit dem Titel „Politischer Friede"
sagte derselbe Kalif am 24.02.1990 im Queen Elizabeth II Conference
Centre in London anlässlich der 100-Jahrfeier der Ahmadiyya:
„Hinsichtlich des Führens politischer Angelegenheiten drückt
sich Gottes Herrschaft auf zwei Arten aus:
1. Das Gesetz (Scharia) (...) enthält die essentiellen Richtlinien
für die Legislative, und keine demokratisch gewählte Regierung
kann in den ausdrücklichen Willen Gottes hineinreden.
2. Kein legislativer Vorgang wäre im Widerspruch zu vorgenanntem
Prinzip gültig. (...)
Worüber alle Gelehrten übereinstimmen ist, daß die Legislative
das Vorrecht Gottes ist, und daß er seinen Willen durch die qur-ânischen
Offenbarungen an den Begründer des Islam saw ausdrückte."
Die Worte des Kalifen lassen das politische Ziel der Ahmadiyya
deutlich erkennen: die Errichtung einer islamischen Ordnung mit Scharia-Recht
und Kalifat auf der ganzen Welt, somit auch in Deutschland. Das
bedeutet: Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und
Etablierung eines Führertums gemäß dem Koran, in dem
es heißt: Ihr Gläubigen! Gehorchet Gott und dem Gesandten
und denen unter euch, die zu befehlen haben! (4:59, Übers. Rudi
Paret)
Ein islamischer Staat auf der Grundordnung des Korans ist ein Gegenentwurf
zur Demokratie. Beide unterscheiden sich vor allem in der Gesetzgebung.
Während im islamischen Staat Allah der oberste Souverän und
Gesetzgeber ist und der Koran als das oberste Gesetz (Scharia) angesehen
wird, ist in der Demokratie – wie das Wort sagt – das Volk Souverän
und Gesetzgeber. Wo die Gottesherrschaft, Hakimiyyat Allah, waltet,
kann es keine Volksherrschaft geben. Aus dem totalen Gottesbezug resultieren
ein totalitärer Grundzug und ein Herrschafts- und Gehorsamssystem.
Die Ahmadiyya-Führung hält am islamistischen Konzept der Gottesherrschaft,
Hakimiyyat Allah, fest, dessen geistige Väter der Ägypter
Sayyed Qutb (Chefideologe der 1928 gegründeten Moslembruderschaft,
gehängt unter Nasser 1966) und der pakistanische Islamist und Rechtsphilosoph
Al-Maududi (1903-1979) sind.
Außer dem Gründer und den Kalifen ist der Ahmadi Muhammad
Zafrullah Khan, erster Außenminister Pakistans und ehemaliger
Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, einer der
führenden Ideologen der Ahmadiyya. Er bezeichnet den islamischen
Staat als „das Ideal". Er schreibt: „Wiederum ist das Ideal ein
Staat, in dem das Oberhaupt des Staates Autorität sowohl in weltlichem
als auch in geistigem Bereich ausübt." Oberhaupt ist der
Kalif (Nachfolger). Er ist gleichzeitig der Imam aller Muslime, d.h.
er führt die Umma an, ist religiöses Vorbild und politischer
Führer in einem. Kahn schreibt weiter:
„Wie bereits erwähnt, sind die Bürger eines muslimischen Staates
der Verpflichtung unterlegen, vollkommenen Gehorsam gegenüber den
Behörden des Staates auszuüben; so wie es im Quran gesagt
wird: „O, die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet Seinem Gesandten
und denen, die unter euch Befehlsgewalt haben." (4:60)."
Aufschlussreich bzgl. der Herrschafts- und Unterwerfungsstrukturen
in der Ahmadiyya war der Führungswechsel im Mai 2003. Nach
dem Tod des 4. Kalifen Mirza Tahir Ahmad am 19.05.2003 (Karsamstag)
in London strahlte Muslim Television Ahmadiyya International (MTA) etwa
eine Woche lang über Satellit weltweit sichtbar die Rituale um
den toten Kalifen und die Einsetzung des 5. Kalifen Mirza Masroor Ahmad
aus, der ein Neffe (einen Sohn gibt es nicht) des Verstorbenen ist.
Mehrmals wurde von Hunderten oder gar Tausenden von männlichen
Mitgliedern der Ahmadiyya gegenüber dem neuen Kalifen die Bai´at
vollzogen. Deutlich erkennbar war, dass die Bai´at ein archaisches
Ritual der Anerkennung eines Führers und der Unterwerfung
der Gefolgschaft in Form eines Gelöbnisses der lebenslangen
Treue und des Gehorsams ist. Sie ist nicht nur ein Eintrittsritual für
neue Mitglieder.
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In Deutschland setzt die Ahmadiyya eine Doppelstrategie ein
aus Anpassung und Wohlverhalten der Gefolgschaft einerseits (z.B. Straßenreinigung
am 1. Januar) und Machterweiterung der Führung andererseits. Wie
islamistische Gruppierungen verbindet sie uralte mythische eschatologische
Ideen mit islamischen Dschihad-Vorstellungen, erteilt allerdings der
Anwendung von Gewalt eine Absage. Sie ist pragmatisch genug, das
eigentliche Ziel zurückzustellen, bis sie eines Tages über
mehr Macht verfügt. Trotz Tarnung bleibt dieses Ziel erkennbar.
Zum Beispiel in dieser Kalligraphie, die in Prospekten und auf der Titelseite
aller Ausgaben des Ahmadiyya-Bulletins in Farbe abgedruckt ist.
Der Grundriss Deutschlands hat die Farben schwarz-rot-gold und ist aus
arabischer Schrift zusammengesetzt. Der Text lautet: La ilaha ilallah
Mohammadur rasulullah. Übersetzt bedeutet das: „Es gibt keinen
Gott außer Allah und Mohammed ist sein Gesandter." Das sind die
Worte der Kalima, des islamischen Glaubensbekenntnisses.
Die Farben schwarz-rot-gold sind nach Art. 22 GG die Farben
der Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Sie symbolisieren in Verbindung
mit der Geschichte der deutschen Fahne die freiheitlich demokratische
Grundordnung Deutschlands. Mit der Verwendung der Deutschlandkarte in
den Farben schwarz-rot-gold für eine Kalligraphie mit dem islamischen
Glaubensbekenntnis bringen die Hersteller und Verbreiter dieses Gebildes
zum Ausdruck, dass sie die Islamisierung Deutschlands und die Umwandlung
unserer demokratischen Grundordnung in einen islamischen Staat anstreben.
[= ist Dschihad der Symbole]
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4. Organisation
Die Ahmadiyya ist hierarchisch, zentralistisch und undemokratisch
aufgebaut: An der Spitze stehen der Kalif und das Kalifat. Dem Kalifen
unterstehen Amire und Präsidenten auf nationaler, regionaler, lokaler
und Halqa-Ebene (Halqa = kleiner Bezirk).
Für die deutsche Ahmadiyya-Gemeinde findet einmal
jährlich eine sogenannte Majlis-e-Shura (Ratsversammlung) statt.
Z.B. war die 21. Jährliche Majlis-e-Shura vom 31.05. bis 02.06.2002
in der neuen Zentrale Bait-us-Sabuh in 60437 Frankfurt/Main, Genfer
Str. 11. Es nahmen 518 Vertreter von 218 Gemeinden teil. Die Mitglieder
dieser Versammlung werden gewählt. Passives Wahlrecht haben Personen,
die u.a. ihre „Pflicht-Chandas" bezahlt haben. Außerdem gilt das
folgende „Gesetz":
„Gemäß der aktuellen Gesetzesfassung der Tehreek-e-Jadeed
(der neuen Kampagne, Sch.) muss jedes Schura Mitglied Bartträger
sein. In Ausnahmefällen ist über den National-Ameer eine Sondergenehmigung
von Hazoor (=Kalif, Sch.) einzuholen."
Das macht die Gemeinsamkeit mit Islamisten sichtbar.
Auf der Tagesordnung stehen der Finanzbericht und Vorschläge
zur Verbesserung der Arbeit in den Abteilungen. Den undemokratischen
Charakter der Majlis-e-Shura macht besonders die folgende Regelung deutlich:
„Folgende Themen können nicht in der Tagesordnung berücksichtigt
werden:
- Fragen über die bereits eine Entscheidung vonseiten Hadhrat Khalifat-ul-Masih
IV oder der Zentrale vorliegt.
- Fatwas betreffende Fragen.
- Fragen, über die die Majlis-e-Shura innerhalb der letzten drei
Jahre bereits eine Entscheidung getroffen hat."
Im Islam ist oft die Rede von der „Schura-Demokratie". Behauptet
wird dann, die Demokratie sei eine Einrichtung des frühen Islam.
Mit Demokratie hat die Schura jedoch nichts zu tun. Sie ist lediglich
ein Beratungsgremium des Führers in einer Diktatur, Entscheidungen
trifft allein der Führer. [zurück]
5. Expansionsstrategien, genannt „Tabligh"
Eines der am meisten verwendeten Wörter aus der Terminologie
(Fachsprache) der Sekte ist das Wort Tabligh ( auch Tableegh geschrieben)
aus dem Urdu. Es bedeutet Verbreitung, wird in der Ahmadiyya auch mit
Missionierung übersetzt. Sieht man sich die unterschiedlichen Tabligh-Aktionen
genau an, so stellt man fest, dass es sich um Expansionsstrategien in
Verbindung mit Personenkult um den Gründer und seine Kalifen
handelt, und zwar um weltweit methodisch durchgeführte Expansionsstrategien.
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5.1 Tabligh in Deutschland
1989 verkündete der 4. Kalif anlässlich der 100-Jahr-Feier
der Ahmadiyya das
100-Moscheenprojekt für
Deutschland. Hier aktuelle Daten zum Stand der Entwicklung:
1. Moschee Wittlich Eröffnung 09.12.2000
2. Moschee Osnabrück Eröffnung 25.09.2002
3. Moschee Münster Eröffnung voraussichtlich 02/03
4. Moschee Bremen Rohbau fertig u. Fertigstellung 8/03
5. Moschee Darmstadt Rohbau hälfte fertiggestellt
6. Moschee Koblenz Keller fertiggestellt
7. Moschee Kiel Grundsteinlegung Jan. 2003
8. Moschee Riedstadt Baubeginn April 2003
9. Moschee Hannover Bauantrag gestellt
10. Moschee Usingen Bauantrag gestellt
11. Moschee Offenbach Bauantrag gestellt
12. Moschee Würzburg Bauantrag in Bearbeitung
13. Moschee Schlüchtern Bauantrag in Bearbeitung
14. Moschee Bensheim Grundstück gekauft
15. Moschee Wabern Kaufvertrag b. der Stadt z. P.
16. Grundstück Dietzenbach Abwarten auf Beschluss v. M.
17. Grundstück Mönchen-Gladbach Bauvoranfrage in Bearbeitung
18. Moschee Nahe Planung in Bearbeitung
19. Mahdiabad (Region Schleswig-Mecklenb.) Termin Bauantrag April 02.
„Von Stuttgart Stadt wird auf einen Platz zum Bau einer Moschee gehofft."
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Tabligh in der „Region Schleswig-Mecklenburg"
Ich zitiere: „In den 14 Jama´ats der Region gibt es vier Zentren,
Mahdiabad, Stade, Buxtehude, Kiel. (...) In vier Jama´ats wurden
Tabligh-Stände aufgestellt."
Tablighstände mit Propagandamaterial gibt es vielerorts
in Deutschland. Das hier mehrfach zitierte Ahmadiyya Bulletin ist da
allerdings nicht zu finden.
Auffallend ist der Ortsname Mahdiabad. Er bedeutet Stadt
des Mahdi/Messias. Gemeint ist damit Mirza Ghulam Ahmad, der Gründer
der Ahmadiyya. Wie die Ortsbezeichnung Islamabad in England, südlich
von London, wo der 4. Kalif als erster Kalif auf dem Ahmadiyya-Friedhof
beerdigt wurde, verweisen diese Namen auf eine allmähliche Verlagerung
des Machtzentrums der Ahmadiyya vom indopakistanischen Raum nach Europa.
Bisher wurde die Ahmadiyya-Stadt Rabwah, 80km südlich von Lahore,
als Weltzentrum bezeichnet. Wie mir Pakistaner aus Lahore berichteten,
soll in Rabwah „nichts mehr los sein". Und der „himmlische Friedhof",
Bahishti Maqbara, im Geburtsort der Ahmadiyya, in Qadian, zählte
neben dem Weißen Minarett und den Hauptmoscheen zu ihren heiligen
Stätten. Dort liegen der Gründer und der erste Kalif und Mitglieder
der „Heiligen Familie" und „Musies", die im Laufe ihres Lebens dort
ein Grab gekauft haben, beerdigt. Es stellt sich die Frage, ob
Mahdiabad als neues spirituelles Zentrum ausersehen ist. [zurück]
Tabligh in öffentlichen Schulen
Die Ahmadiyya nutzt unsere Schulen und Universitäten als Ausbildungsstätte
für die Ausbildung von Führungskadern und zur Beeinflussung
von Schülern und Studenten.
In der [Ahmadiyya-]Zeitschrift JJJ –Jugend Journal der
Jamaat – heißt es: „Die Tabligharbeit kann nicht nur Aufgabe von
ausgebildeten Missionaren sein, sondern sie sollte soweit es möglich
ist von jedem Ahmadi-Muslim geleistet werden." Das gilt auch für
Jugendliche und Kinder. Konsequenterweise heißt es daher
im Ahmadiyya Bulletin:
„Es wird einen Projekttag über Tabligh geben, in dem darüber
diskutiert werden soll, wie die Jugendlichen bzw. Kinder Tabligh in
der Schule machen können. Wie kann man Ethikunterricht, Gemeinschaftskundeunterricht,
Gesellschaftslehre für Tabligh Zwecke nutzen? (...) Die Kinder
sollen gefragt werden, welche Tabligh-Methode am wirksamsten ist und
welche Rolle sie selbst dabei spielen können."
Wie ich in meiner Ahmadiyya-Studie an der
Schülerin Eveline aufgezeigt habe, sind Indoktrination, Suggestion,
Angst vor Höllenstrafen und das Einüben autosuggestiver Mechanismen
Bestandteile der Kinder- und Jugenderziehung in der Ahmadiyya.
Ihr Ziel ist Fügsamkeit, das Abschleifen der immer natürlich
vorhandenen Individuierungstenzen und die Verinnerlichung von Autoritäten.
Im Unterschied dazu fördert unsere Schule die Bildung einer
autonomen Persönlichkeit, die verantwortlich für das Eigenwohl
und das Gemeinwohl arbeitet.
Mit der Strategie Tabligh in der Schule und mit nicht leicht durchschaubaren
Tablighmethoden werden die öffentlichen Schulen von der Ahmadiyya
instrumentalisiert. Man kann das als Missbrauch des öffentlichen
Bildungswesens für die Verbreitung der Sektenideologie und der
Machterweiterung der Mirza-Ahmad-Dynastie und ihres Kalifats bezeichnen.
|
Unsere Eltern und Lehrer und die Bildungspolitiker
sind diesbezüglich i.d.R. ahnungslos, und wenn sie
etwas wissen, dann schweigen sie dazu. Als Grund wird zunehmend
öfter Angst angegeben. Hier in Herrenhausen-Stöcken
[Hannover] gibt es viele Familien mit Kindern, die mit methodischer
Tabligharbeit an ihren Kindern rechnen müssen, wenn
das Ahmadiyya-Kalifat dort erst einen Stützpunkt aufgebaut
hat. Die Tabligharbeit macht auch vor den Lehrerkollegien
nicht halt. In Frankfurt/Main ist bereits eine Studiendirektorin,
die zur Schulleitung eines Gymnasiums gehört, Mitglied
der Ahmadiyya geworden, obwohl der Beamteneid und die Bai´at
nicht miteinander vereinbar sind.
|
Für die Ausbildung von Führungskräften wurde vom 4.
Kalifen zusätzlich ein Sonderprogramm initiiert: das Tahrik Waqf-e-Nau,
Programm der Neuen Aufopferung. Die dafür vorgesehenen Kinder werden
nach der Geburt dem Dienst am Glauben geopfert. Für Erziehung,
Training und Kontrolle gibt es genaue Vorschriften für Eltern und
Kinder. [zurück]
Tabligh im Internet
Wie ihr eigenes Satellitenfernsehen so nutzt die Ahmadiyya auch das
Internet für die Verbreitung der Sektenideologie, aber auch für
Angriffe auf Kritiker. So versucht sie auf unterschiedliche Weise mich
mundtot zu machen, z.B. durch Diffamierung und Falschbehauptungen
auf ihrer Website <www.masroor.de>, wonach ich unwissenschaftlich
arbeite, schwachsinnig bin und Wahnvorstellungen haben. Eine neue Variante
ist die Umfunktionierung und Instrumentalisierung der Website einer
christlichen Gemeinde für Ahmadiyya-Interessen. [zurück]
Tabligh über die Aneignung der Website einer christlichen Gemeinde
Anfang 2003 wurde der Webmaster einer christlichen Gemeinde in Frankfurt
von einem „Freund" im Sinne der Ahmadiyya indoktriniert. „Er wurde vollständig
geistig umgepolt", so wurde mir das Ergebnis von einem Gemeindemitglied
beschrieben. Laut Arbeitsvertrag hatte er die Aufgabe, seine Websites
dem Gemeinderat und dem Pastor vorzulegen. Dazu gehörten auch seine
Informationen über den Islam mit Literaturempfehlungen, zu denen
meine Ahmadiyya-Studie zählte. Nach seiner „Gehirnwäsche"
entfernte er diese Informationen und veröffentlichte auf der Web-Site
der christlichen Gemeinde Pro-Ahmadiyya- und Anti-Schröter-Texte
und Werbung für die Bücher des Pressesprechers der Ahmadiyya,
Hadayatulla Hübsch, ohne die Gemeindeleitung darüber zu informieren.
Sie wurde von mir am 06.05.2003 in Kenntnis gesetzt und war über
die Instrumentalisierung und Unterwanderung bestürzt, entschuldigte
sich am 14.05. schriftlich bei mir, entfernte die Pro-Ahmadiyya-Texte
und kündigte dem Webmaster. Damit ist aber der von der Ahmadiyya
gestiftete Unfriede in der Gemeinde nicht beseitigt, wie man sich vorstellen
kann. Außerdem bin letztendlich nicht ich die Geschädigte,
sondern der verführte Webmaster, ein nun arbeitsloser Diplomingenieur.
[zurück]
Tabligh in deutschen Medien
Die meisten Medien verbreiten die Propaganda der Ahmadiyya, die ihnen
vom Pressesprecher Hadayatulla Hübsch zugespielt wird. Hübsch
war, wenn ich richtig informiert bin, 8 Jahre Vorsitzender des Hessischen
Schriftstellerverbandes und hat besonders in dieser Zeit ein mediales
Netzwerk geknüpft. Zu seiner Funktion verfasste die Führung
der Ahmadiyya-Deutschland im Januar 2003 den folgenden Text:
„Wichtige Mitteilung
Solche Jama´ats, deren Mitglieder Kontakte zu Politikern oder
anderen Würdenträgern pflegen und von Zeit zu Zeit verschiedene
Veranstaltungen durchführen, des weiteren solche Mitglieder der
Jama´at Deutschland, die hinsichtlich des Moscheebaus mit Behörden
Kontakt aufnehmen, verschiedene Veranstaltungen zum Zwecke der Public
Relations und der Bekanntmachung der Jama´at ausrichten, all
diese Personen sind gebeten, sich vor Durchführung dieser Veranstaltungen
mit dem Pressesekretär, Herr Hadayatulla Hübsch, in Verbindung
zu setzen und mit ihm zusammenzuarbeiten."
[Anmerkung Webmaster: Ein Ahmadi war Computertrainer
von Sigmar Gabriel]
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5.2 Tabligh im Ausland
Wie die Machterweiterung verlaufen kann, zeige ich an zwei Beispielen
aus dem Ahmadiyya Bulletin von 2003.
Malta
„Im Monat November reisten der Missionar, Herr Munir Munawar, und Herr
Chaudry Naeem-ud-Deen zu Tablighzwecken nach Malta. Nach ihren Beobachtungen
bietet die Insel sehr gute Möglichkeiten für Geschäftsleute.
Interessenten melden sich bitte bei der Abteilung „Tabligh im Ausland".
Zwei Monate später heißt es unter „Wichtige Mitteilungen":
„Durch die Gnade Allahs konnte die Ahmadiyya Muslim Jama´at Deutschland
in Malta ein Tabligh-Zentrum aufbauen. Imam Munir Ahmad Munawar, Herr
Chaudry Naeem-ud-Din und Herr Ilyas Ahmad aus Hamburg unternahmen vom
26. Januar bis zum 9. Februar eine erfolgreiche Tablighreise nach Malta.
Im Laufe dieser Reise ist es ihnen gelungen, für die Registrierung
der Jama´at und einen Jama´at-Sitz zu sorgen. Dieser Sitz
ist mit seinen 3 Zimmern mit allem Komfort ausgestattet. Im Monat Februar
werden Herr Nur-ud-Din aus M... und Herr Rafiq Ahmad aus P.. für
Waqf-e-Arzi (zeitweiligen Waqf) nach Malta reisen. Wie bereits im letzten
Bulletin erwähnt wurde, eignet sich Malta sehr gut für Gewerbetreibende.
Falls Sie an einer Gewerbetätigkeit in Malta interessiert sind,
kann Ihnen unsere Abteilung die nötigen Informationen hierzu liefern.
Darüber hinaus kann der Jama´at-Sitz kostenlos als Unterkunft
genutzt werden. Falls Sie mit Ihrer Familie an einem Urlaub in Malta
interessiert sind, steht Ihnen der Jama´at-Sitz ebenfalls zur
Verfügung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
an die Abteilung Tabligh im Ausland."
Albanien
„In Albanien sind durch die besondere Gnade Allahs die erste Moschee
und das erste Missionshaus errichtet worden. Es wird ein vertrauenswürdiger
Bruder gesucht, der bereit ist, längerfristig dort zu wohnen. Für
deutsche Staatsangehörige ist die Übersiedlung besonders leicht.
Die Unterkunft ist auch samt Familie möglich. (...)"
Ahmadis erhielten bei uns das Recht auf Asyl wegen Verfolgung in Pakistan.
Nun benutzen sie die deutsche Staatsangehörigkeit für Expansionsstrategien
im Ausland. Deutschland wird zum Vorbereitungsraum
für die Einrichtung und den Unterhalt von Stützpunkten des
Kalifats in anderen Ländern. Der deutsche Pass und die deutsche
Staatsangehörigkeit dienen der Machterweiterung des Ahmadiyya-Kalifats.
MTA = Muslim Telvision Ahmadiyya International
Der Satellitensender der Ahmadiyya verbreitet weltweit täglich
rund um die Uhr ausnahmslos eigene Sendungen über Satellit (Hotbird)
in mehreren Sprachen. Er ist auch bei uns mit Satellitenschüssel
und digitalem Receiver problemlos zu empfangen. Mindestens 1/3 des Programms
dient dem Kult um den Kalifen. [zurück]
6. Geschlechterordnung
Die Ahmadiyya setzt sich ein für Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit
und propagiert eine besondere Art des Dschihad, den „Dschihad gegen
die Schleierlosigkeit", der 4. Kalif u.a. mit folgenden Worten:
„Mir ist deutlich geworden und Allah hat mich sehr stark zu diesem
Gedanken gelenkt, dass Ahmadi Frauen den Jihaad gegen die Schleierlosigkeit
verkünden sollten. Denn wenn sie dieses Gebiet aufgeben, welche
anderen Frauen in der Welt werden sonst vortreten, um die islamischen
Werte zu schützen?"
Die Staatsbürgerlichen Rechte werden den Frauen zuerkannt, die
in unserem Grundgesetz in Art.3(2) verankerte grundsätzliche Gleichberechtigung
jedoch nicht. In einem Faltblatt der Ahmadiyya über die Ehe heißt
es z.B.:
„Die Trauung (Nikah) wird in der Moschee vollzogen (in Deutschland
geht ihr die standesamtliche Heirat voraus), anschließend (oder
auch erst nach einiger Zeit) wird die Eheschließung durch die
Rukstana (Heimholung der Braut) vollzogen. Ihr folgt das öffentliche
Fest der Walima. Der Ehemann ist verpflichtet, seiner Frau eine Morgengabe
(Maher) in Höhe von etwa sechs Monatseinkommen zu ihrer eigenen,
freien Verfügung zu geben. Er hat im Islam die Pflicht, seine Familie
zu ernähren und zu versorgen. Arbeitet seine Frau auch (was sie
nur mit der Zustimmung ihres Mannes soll), steht ihr das verdiente Geld
zu, ohne daß sie verpflichtet wäre, irgendetwas davon auszugeben.
Die Ehefrau hat die Pflicht, das gemeinsame Haus zu einer Stätte
des Friedens zu machen, ihrem Ehemann in allem, was nicht dem Islam
widerspricht, zu gehorchen, (...)."
Wie bei Islamisten im Diaspora-Islam verbreitet, so wird
auch in der Ahmadiyya die archaische Logik des Frauentauschs (Terminus
aus der Soziologie, z.B. Max Weber, und aus der Ethnologie, z.B. Claude
Levi-Strauss,) fortgesetzt. Man erkennt sie daran, dass für die
Frau ein Brautpreis (arab. mahr) gezahlt wird, dass die Braut in die
Familie des Mannes gegeben wird und dem Mann zu gehorchen hat. Die Frauentauschlogik
gehört zu den objektiv latenten Strukturen, die von denen, die
sie reproduzieren i.d.R. nicht erkannt werden. Die Frauentauschlogik
ist mit Art. 3(2) unseres Grundgesetzes nicht vereinbar.
Grundsätzlich dürfen in der Ahmadiyya nur endogame
Ehen geschlossen werden. Wer ein Nicht-Mitglied der Ahmadiyya heiratet,
auch wenn es Moslem oder Muslima ist, wird aus der Gemeinde ausgeschlossen.
Ehen werden meist arrangiert und sind für Pakistaner zum Immigrationsticket
nach Deutschland geworden. Die Polygamie ist dem Mann erlaubt.
Unter dem Deckmantel von Kultur und Religion schleicht
sich auch mit der Ahmadiyya der Patriarchalismus mit bei uns überholten
Formen der Unterdrückung von Frauen wieder ein und wird toleriert.
[zurück]
7. Verbreitung antijüdischer Texte
Wie ich in meiner Ahmadiyya-Studie im Kapitel Einstellung zum Judentum
nachgewiesen habe, verbreitet das Kalifat Texte mit antijüdischen
Klischees. Ein Beispiel:
„Ein Kampf mit den ´Juden´ unserer Zeit wird folgen. Und
wer sind diese ´Juden´? Sie sind die Anbeter der Äußerlichkeiten,
die den Juden vergangener Tage ähnlich geworden sind. Das Schwert
des Himmels wird sie zerschneiden, die ´jüdischen´
Denkweisen werden vernichtet werden."
Ich habe dies am 06.06.2002 Herrn Oberbürgermeister Dr. Herbert
Schmalstieg per Brief mitgeteilt, aber keine Antwort darauf erhalten.
Der Text meines Briefes lautete:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! In Deutschland darf es keinen
Platz mehr geben für Antisemitismus, auch nicht in der Schwarzen
Heide. Die Stadt Hannover sollte deshalb diesem Stadtteil nicht gegen
den Willen ihrer Bürger und Bürgerinnen einen Stützpunkt,
genannt Moschee, des Kalifats der Ahmadiyya aufzwingen, da von diesem
Schriften mit antijüdischer Hetze weltweit – auch in Deutschland
– verbreitet werden. Mit freundlichem Gruß Hiltrud Schröter
[zurück]
8. Schlussfolgerung
Die Ausgangsfrage lautete: Ist die Ahmadiyya eine Religionsgemeinschaft
auf der Basis des Grundgesetzes oder eine islamistische Politreligion?
Die Texte der Führungselite haben gezeigt, dass die Ahmadiyya islamistische
Ziele verfolgt: die Errichtung einer islamischen Weltordnung mit
Scharia-Recht und Ahmadiyya-Kalifat.
Daraus ergibt sich eine weitere Frage:
Sind Politiker bzw. Regierungen eines demokratischen Staates dazu
berechtigt, Bürger und Gemeinden gegen ihren deutlich artikulierten
Willen zu zwingen, Vereine mit antidemokratischer Zielsetzung und islamistischen
Machtinteressen zu unterstützen, z.B. durch die Genehmigung zur
Errichtung eines neuen Kalifat-Stützpunktes, genannt Moschee?
Die Bürger haben in diesem Fall laut Grundgesetz das Recht zum
Widerstand.
Der Artikel 20(4) unseres Grundgesetzes lautet: Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. [zurück]
Ein persönlicher Schluss
Am 24.09.2002 erstattete die Ahmadiyya Strafanzeige gegen
mich wegen Beschimpfung von Bekenntnissen gemäß § 166
StGB. Das Ermittlungsverfahren wurde im Februar 2003 von der Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Frankfurt/Main eingestellt, weil meine Arbeiten über
die Ahmadiyya keine derartigen Beschimpfungen enthalten. In der Begründung
heißt es u.a.:
„Die Beschuldigte setzt sich (...) in wissenschaftlicher Form mit
den Inhalten der Religionsgemeinschaft auseinander und zieht - nach
Darstellung entsprechender Zitate - unter anderem Parallelen zu nationalsozialistischem
Gedankengut beziehungsweise mafiosen Strukturen. (...) Der Beschuldigten
geht es, wie in den Texten ohne weiteres erkennbar wird, um eine Auseinandersetzung
in der Sache, die auch mit harten Formulierungen geführt werden
darf, zumal die Thematik gegenwärtig von besonderem Interesse
ist (Stichwort: ´Islamismus´)."
[zurück]
s.a. Zusammenfassung des Buches von
Hiltrud Schröter
LITERATURHINWEISE (Fußnoten im Original)
Mirza Ghulam Ahmad: Unsere Lehre. Verlag Der Islam, Frankfurt/Main
1994, S. 20.
Schröter, Hiltrud: Ahmadiyya-Bewegung des Islam. Hänsel-Hohenhausen.
Deutsche Hochschulschriften 1206, Frankfurt/Main, (1)2002, (3)2003,
S. 128 –130.
Weisses Minarett. Zeitschrift des Islam. Publikation der Ahmadiyya
Muslim Jamaat für Deutschland, Österreich, Schweiz. Verlag
Der Islam, Frankfurt/Main, 17. Jg., Jahreswende 2000/2001, S. 17.
Weißes Minarett. Sept. / Nov. 1998, S. 8-22. Zitat S.14.
Der Artikel beginnt mit dem Hinweis: „Der Text wurde dem Buch: Antwort
des Islam auf zeitgenössische Fragen entnommen und entspricht dem
fünften Kapitel in voller Länge."
Khan, Sir Muhammad Zafrullah: Der islamische Staat. Verlag Der
Islam. Frankfurt/M., Übersetzung ins Deutsche von H. Hübsch.
Neuaufl. Juni 2001, 20.000, kostenlos. o. J., S. 2. Unterstr. Sch.
Khan, S. 8. (Verszählung der Ahmadiyya).
Ahmadiyya Bulletin Deutschland. (Im Folgenden kurz AB genannt)
Aufsicht: Abdullah Wagishäuser, Amir Jamaat BRD; Maulana Haidar
Ali Zafar, Missionary Incharge BRD; Zubair Khalil Khan, National General
Sekretär BRD. Ahmadiyya-Muslim-Jamaat, Baitus Sabuh, Genfer Str.11,
Frankf./M.
Schröter: Ahmadiyya-Bewegung ... Kalligraphie und Interpretation
auf S. 90f.
AB 7/2002, S. 22.
AB 3/4, 2003, S. 29.
AB 3/4, 2003, S. 29. Unterstr. Sch.
AB, 1/2003, S. 13.
AB 3/4, 2003, S. 32.
AB 1/2003, S. 26, Unterstr. Sch.
Hübsch, H.: Ein Ort des Friedens. Eine Reise nach Qadian,
dem sprituellen Zentrum der Ahmadiyya Muslim Gemeinde... Verlag Der
Islam, Frankfurt/Main, 1992, S. 38.
JJJ, Jugend Journal der Jamaat. Hg.: Bildungs-Abteilung (Shoba
Taleem) der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland e.V., Ausg. 20, Sommer
2001, S. 37.
AB 3/4, 2003, S. 25, Unterstr. Sch.
Schröter: Ahmadiyya-Bewegung des Islam. S. 133-152.
Tahrik Waqf-e-Nau (Wörtlich: „Programm der neuen Aufopferung").
Hg.: Tahrik-e-Tschadid (Verwaltungsorgan der Jamaat für alle Gemeinden
außerhalb von Indien und Pakistan. Rabwah. Deutsche Ausgabe: Verlag
Der Islam, Frankfurt/Main 1995.
AB 3/4, 2003, S. 27.
AB 1, 2003, S. 24. Unterstr. Sch.
AB 3/4, 2003, S.26. Waqf = Stiftung, Opfer. Unterstr. Sch.
AB 1, 2003, S.26. Unterstr. Sch.
Rede des 4. Kalifen auf der Jalsa Salana 1982 und in der
Al-Fazl-Moschee in London am 28.02.1983, AB 7/2002, S. 19.
Hübsch, H.: Islamic Marriage. Die islamische Ehe. Verlag
Der Islam, Frankfurt/M, (1)1999.
Schröter, Hiltrud: Ahmadiyya-Bewegung ... S. 44 – 66.
Mirza Ghulam Ahmad: Sieg des Islam. Verlag Der Islam, Frankfurt/Main
(1)1999), S. 19 und 25. Titel der englischen Ausgabe: Victory of Islam.
(c) Hiltrud Schröter, 2003
GG Art. 4 (3) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
GG Art. 20(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.